Der gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Liste mit Diagnosen zum langfristigen Heilmittelbedarf offiziell in die Heilmittel-Richtlinie aufzunehmen. Damit kann zukünftig auf ein langfristiges und bürokratisches Genehmigungsverfahren verzichtet werden.
Als schwere Erkrankungen gelten: z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt.
Somit wird es den Ärzten leichter gemacht, Verordnungen auszustellen, ohne in Regressgefahr zu kommen.
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