BERLIN. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und der Bundesverband Osteopathie (BVO) setzen sich für ein Berufsgesetz ein.
Osteopathie werde von Patienten zunehmend nachgefragt, wie die Verbände betonen. Im Gegensatz zum europäischen Ausland sei der Osteopath hierzulande jedoch kein eigenständiger, staatlich anerkannter Beruf, Ausübung und Ausbildung seien nicht festgeschrieben, und die Ausübung der Osteopathie ohne Heilpraktikererlaubnis stelle einen Straftatbestand dar.
In einer Expertenanhörung vor den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag hätten die Verbände den Regelungsbedarf nochmals unterstrichen. (maw)
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