Seit einiger Zeit gibt es Bewegung in Sachen Anerkennung der Osteopathie als eigenständiges Berufsbild. Leider geht der Weg in die falsche Richtung:
In den letzten Tagen gab es rege Diskussionen um den Änderungsantrag im Deutschen Bundestag zur Prüfungsordnung der Physiotherapeuten und das damit verbundene Ansinnen, die Osteopathie als „krankengymnastische Behandlungstechnik“ mit einem Ausbildungsumfang von lediglich 60 Stunden hierin zu verorten.
Der Verband der Osteopathen(VOD) lehnt diesen Vorschlag gemeinsam mit den weiteren Osteopathie-Verbänden klar und deutlich ab und hat hierzu eine Stellungnahme ins Verfahren eingebracht.
Dies ist aus Sicht des Patientenschutzes, der Rechtssicherheit als auch der Qualitätssicherung nicht der richtige Weg.
In den vielen aktuellen Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestags, Fachleuten und Landespolitikern sieht der VOD Einigkeit darin, dass dieser Antrag nicht durchgehen darf. Auch von Heilpraktikerseite und von Ärztevertretern kommt harsche Kritik an der parlamentarischen Initiative. Die Stellungnahmen der übrigen angehörten Organisationen zeigen, dass der Antrag weitaus mehr Probleme schafft als löst.